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Bebauungsplan

Die äußere Gestaltung einer Immobilie muss sich, für Personen, die ein Haus bauen möchten, am Bebauungsplan orientieren.

Die Art der baulichen Nutzung ergibt sich aus dem Bebauungsplan, ergänzend stellt die Baunutzungsverordnung einen Katalog von Baugebieten zur Verfügung. Die Baugebiete können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Gewerbegebiet, Mischgebiet, reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet und besonderes Wohngebiet beschreiben eine jeweils typische und somit zulässige bauliche Nutzung. Die Gebiete unterscheiden sich in ihrer allgemeinen Zweckbestimmung. Diese Typisierungen der Bebaubarkeit sind festgelegt und auch die planenden Gemeinden müssen sich fest an diese binden. Die Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplan sind entscheidende Faktoren, wie und in welcher Art und Weise das Grundstück genutzt werden kann. Der Bebauungsplan gibt zahlreiche Vorschriften vor, wie das Gebäude oder das Grundstück bebaut werden darf. Aus dem Bebauungsplan geht beispielsweise hervor, wo exakt auf dem Grundstück gebaut werden darf, wie groß die zu bebauende Fläche maximal sein darf und wie viele Geschosse für das Gebäude zulässig sind, ohne damit Vorschriften zu überschreiten. Der Bebauungsplan in Bezug auf die Dachform, den Haustyp und das Baumaterial variiert je nach Standort. Im Bebauungsplan wird meist auch definiert, wo das Grundstück bepflanzt werden darf. Auch die Art der Bepflanzung wird häufig im Bebauungsplan definiert. Falls kein Bebauungsplan vorhanden sein sollte, wird sich an der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorschriften über den Außenbereich (§ 35 BauGB) oder den Innenbereich (§ 34 BauGB) orientiert. Damit eventuelle Unklarheiten aus dem Weg geschafft werden, ist es sinnvoll eine Bauvoranfrage einzureichen. Die Bauvoranfrage sollte möglichst präzise formuliert sein so, dass die Behörden genau freigeben können, welche Teile der Planung realisierbar sind. Wenn die Immobilie von einem professionellen Immobilienmakler vermittelt wurde, sind meist planungsrechtliche Vorgaben bereits im Vorfeld des geplanten Immobilienverkaufs geregelt worden. Der Kauf über einen professionellen Immobilienmakler erleichtert dem Käufer nicht nur einige Schritte, sondern es werden auch unliebsame Überraschungen vermieden.