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Gebäudeversicherung

Zum Schutz einer Immobilie vor Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel ist eine Gebäudeversicherung für den Besitzer sinnvoll.

Grundlegendes Ziel einer Gebäudeversicherung ist die Garantie der Kostendeckung einer entsprechenden Sanierung oder dem Wiederaufbau eines Gebäudes im Falle des Falles. Wohngebäudeversicherungen unterscheiden sich jedoch deutlich. Daher sollten Eigentümer von Immobilien im Oberallgäu bei der Auswahl einer entsprechenden Gebäudeversicherung stets sich und die Bedürfnisse der Immobilie in den Vordergrund stellen. Die Gebäudeversicherung dient dem Gebäude selbst, weitere aus dem Grundstück bestehenden Gebäude wie beispielsweise Nebengebäude oder Garagen sind im Versicherungsschein separat und genau beschrieben. Auch Inventar im Sinne von Einbauten wie Einbauküchen, Heizungen, Bäder und mit dem Gebäude oder der Immobilie fest verankerten Gegenstände, welche nicht nachträglich von Dritten eingebaut wurden, sind im Versicherungsschein aufgeführt. Der Übergang der Gebäudeversicherung auf den Käufer erfolgt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Käufer im Grundbuch steht. Wurde zuletzt die Versicherungsprämie nicht sachgemäß durch den Eigentümer beglichen, so können erhebliche Probleme im Schadensfall entstehen, da unter diesen Umständen die Versicherung nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist. Bereits einen Monat nach der Mahnung muss die Versicherung im Schadensfall nicht mehr aufkommen und ist leistungsfrei. In diesem Kontext empfiehlt es sich folglich die Übergabe der Versicherungspolice bei einem Hauskauf zu verlangen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Versicherungsschutz bis zum Eigentumsübergang besteht.