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Kaufvertrag

Für eine Kaufabwicklung einer Immobilie ist ein Kaufvertrag von Nöten

Ein Kaufvertrag bei einem Immobiliengeschäft bildet ein wichtiges Fundament, damit Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Alle Regelungen und Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten worden sind, haben vor Gericht nämlich keinen juristischen Bestand. Ein Immobilienmakler ist in diesem Fachgebiet kompetent aufgestellt und kann Ihnen bei dem Aufsetzen eines Kaufvertrages helfen. Dieser Vertrag muss von einem Notar beglaubigt und von allen Parteien unterzeichnet werden, damit er rechtlichen Bestand hat. Ein Notar vermittelt als neutrale Person zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Der Notar begleitet meistens die gesamte Kaufabwicklung in rechtlichen Angelegenheiten. Im Vertrag selber ist es wichtig, jedes Detail des Kaufgegenstandes zu benennen, damit es im Anschluss nicht zu Missverständnissen kommen kann. Dazu gehören die Lage des Objekts, die Adresse, der Grundbuchbezirk, die Grundbuchblatt-Nummer bzw. die Wohnungsnummer und die Angaben zum Grundbesitzer. Die Grundschulden und eingetragene Pfandrechte aus dem Grundbuch müssen ebenfalls im Kaufvertrag aufgelistet werden, sowie die Angaben zu allen Vertragsparteien, die Beschreibung des Kaufvertragsgegenstandes, der Kaufpreis, der Zahlungstermin, die Zahlungsmodalitäten, das Datum des Übergangs und der Übergabe an den Käufer der Immobilie sowie alle sonstigen und besonderen Regelungen und Vereinbarungen.