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Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein vom Notar geführtes Konto. Hier zahlt der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis ein.

Möchte man bei der Kaufabwicklung eines Immobiliengeschäfts auf Nummer Sicher gehen, so lässt man sich vom Notar ein Notaranderkonto erstellen. Somit wird sichergestellt, das der Verkäufer das Geld des Käufers der Immobilie erst dann bekommt, wenn der Käufer auch als Eigentümer im Grundbuch eigentragen wurde und somit über die Immobilie verfügt. Natürlich verfolgt der Verkäufer das Interesse, dass er vor dem Eigentümerwechsel über das Geld verfügt, während der Käufer aber bereits Eigentümer sein möchte, wenn er den vollen Kaufpreis bezahlt. Oft kommt auch noch dazu, dass manche Immobilien mit Rechten von Dritten belastet sind. Diese sind nur durch Löschungsbewilligungen aus dem Grundbuch auszutragen. Man möchte mit dem Notaranderkonto also das Risiko von Vorleistungen vermeiden. Möchten beide Parteien den einfach Weg gehen, so zahlt der Käufer einfach den Kaufpreis direkt an den Verkäufer. Dieses kann reibungslos ablaufen, wenn dem Notar alle Löschungsbewilligungen vorliegen und das Grundstück lastenfrei übertragen werden kann. Ebenfalls muss eine Auflassungsvormerkung für den Käufer erfolgt sein und für die Finanzierung eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden. Sind alle diese Schritte erfolgt, so kann der Notar den Kaufpreis bei dem Käufer einfordern. Ein Notaranderkonto ist also nur dann in Frage, wenn man wegen der Sicherheit der Kaufabwicklung bedenken hat und kann so ein Konto nicht aufgrund eines Wunsches danach erstellen lassen.