Preisempfehlung
Anhand von wichtigen Marktdaten kann eine Preisempfehlung für eine Immobilie im Oberallgäu abgegeben werden
Für den Verkauf einer Immobilie im Oberallgäu, ist es für einen reibungslosen Abschluss und genügend Kaufinteressenten wichtig, den Kaufpreis rechtmäßig anzusetzen. Setzt man den Preis der Immobilie am Anfang nämlich zu hoch, so kann es sein, dass man den Preis aufgrund von ausbleibenden Interessenten wieder zu sinken. Um also direkt ein gutes Angebot auf den Markt bringen zu können, bietet es sich an eine Preisempfehlung von einem fachkompetenten Immobilienmakler einzuholen. Natürlich kann man sich aber auch erstmal auf Immobilienportalen einen Vergleichswert einholen. Grundsätzlich sollte das Angebot also so gestaltet sein, dass jemand bereit ist für dieses Objekt auch so viel zu zahlen. Der §194 im BauGB sagt: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Allerdings ist es aufgrund der aktuellen Immobilienlage und der hohen Nachfrage im Oberallgäu normal, dass die Preise von Immobilien vergleichsweise höher angesetzt werden als im Restlichen Raum von Deutschland. Aber auch ganz individuelle Faktoren bestimmen den Marktpreis einer Immobilie. Auf Käuferseite könnte das der Bodenrichtwert sein, die von der Gemeinde vorgenommene Kaufpreissammlung oder das Verkehrswertgutachten. Der Käufer selbst muss letztendlich selber entscheiden, wie viel er bereit ist für eine Immobilie zu zahlen und vergleicht auch häufig damit, wie viel ein anderer bereit wäre dafür zu zahlen.