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Baugrundstück

Ein Grundstück, welches nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut werden darf, wird als Baugrundstück bezeichnet. Der Kaufpreis für ein Baugrundstück wird mit EUR je Quadratmeter angegeben.

Wenn eine Fläche „dem Stand der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lässt“ (§ 5 Abs. II ImmoWertV), wird von einem Bauerwartungsland gesprochen. Die Begriffe Baugrundstück und Bauerwartungslang sind jedoch deutlich voneinander abzugrenzen. Personen, die ein Bauerwartungsland kaufen, spekulieren meist darauf, dass sie das Grundstück zu einem niedrigen Quadratmeterpreis erwerben können und es im Laufe der Jahre zu baureifem Land wird. Wenn die Immobilie dann verkauft wird, ist mit einem hohen Gewinn zu rechnen. Neben Baugrundstücken und Bauerwartungsland, gibt es auch land- und forstwirtschaftliche Flächen. Diese Grünflächen sind weder Bauland noch Bauerwartungsland und können land- und forstwirtschaftlich genutzt werden (§ 5 Abs. I ImmoWertV). § 30 BauGB (Bauvorhaben innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplan), § 34 BauGB (Bauvorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile in nicht beplanten Innenbereichen) und § 35 BauGB (Bauvorhaben im Außenbereich) sind maßgebliche Paragraphen, in welchen Voraussetzungen für eine planungsrechtliche Zulässigkeit vorgeschrieben sind. Wenn ein Grundstück unbebaut ist und die baureife Fläche nutzbar ist, wird nach entsprechenden Bodenrichtwerten eingeschätzt. Die Bodenrichtwerte sind sehr unterschiedlich, jedoch sind sie bei den jeweiligen Gutachterausschüssen der Gemeinden geführten Kaufpreissammlungen ersichtlich (§ 10 ImmoWertV). Der Verkehrswert eines Grundstücks lässt sich also mit Hilfe des Vergleichswertverfahren ableiten. Selbstverständlich ist der Preis für Bauland deutlich höher angesetzt, als der Preis für Bauerwartungsland. Die Gemeinden verweisen die Kaufinteressenten häufig auf Bestandsimmobilien, da in der Regel meist zu wenig Bauland ausgewiesen wird. Zudem weißen die Gemeinden hiermit auf die demographische Entwicklung hin. Der Preis bestimmt sich marktüblich durch Angebot und Nachfrage. Bauland im Oberallgäu beispielsweise ist sehr knapp und der Zustrom an neuen Bürgern ist hoch. Deshalb ist der Preis hier deutlich höher, als die Preise in ländlichen Gegenden, denn der Preis determiniert die Lage. Eine solide Infrastruktur, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und eine attraktive Wohngegend zeichnen eine gute Lage aus.