Notarielle Beurkundung
Damit bei einem Immobilienkauf- und Verkauf im Oberallgäu, Willenserklärungen und Verträge wirksam sind, müssen diese vorher von einem Notar beurkundet werden.
Manche Immobilienmakler erstellen immer noch Vorverträge und Reservierungsvereinbarungen und zählen diese zu ihrem Tagesgeschäft. Allerdings sind diese Vereinbarungen nicht rechtskräftig gültig und somit als nichtig anzusehen. Damit ein Immobilienkaufvertrag zwischen beiden Parteien wirksam ist, bedarf es laut Gesetz die Beurkundung durch einen Notar. Erst durch diesen vom Notar abgesegneten Kaufvertrag ist es möglich, Eigentum zu übertragen. Im Rahmen der notariellen Beurkundung wird eine Urkunde erstellt, welche sämtliche Details des Eigentumsübergangs in einem Vertrag festhält und alle Parteien über mögliche Risiken des Immobilienkaufs- oder Verkaufs aufklärt. Mit Eintrag des neuen Eigentümers der besagten Immobilie ist der Eigentumsübergang in das Grundbuch abgeschlossen. Der Ablauf einer notariellen Beurkundung läuft so ab, dass sich die beteiligten Personen oder deren Vertreter mit Vollmacht persönlich bei einem Notar erscheinen. Dort wird dann durch den Notar Identität und Geschäftsfähigkeit der vor Ort anwesenden Personen geprüft. Wichtig ist, dass alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten bei einem Immobilienkauf- bzw. verkauf, belehrt werden. Diese Erklärungen werden dann von dem Notar in einer Urkunde schriftlich festgehalten und anschließend komplett vorgelesen. Nachdem die Erklärung von allen Beteiligten genehmigt und unterschrieben worden ist, unterschreibt der Notar selbst auch und bestätigt damit, dass die Erklärung rechtmäßig und nach allen Vorschriften abgegeben worden ist. Die Kosten einer notariellen Beurkundung hängen von Umfang und Aufwand ab, die der Notar aufbringen muss. Speziell bei einem Immobiliengeschäft wird sich nach der Vergütung nach §17 BnotO und §§ 36 – 50 Kostenordnung (KostO) gerichtet.