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Notarkosten und Grundbuchkosten

Möchte man im Oberallgäu eine Immobilie erwerben, so muss man Notar- und Gerichtsgebühren bezahlen.

Zum Erwerben einer Immobilie bedarf es einer notariellen Beurkundung durch einen Notar. Aus diesem Grund fallen bei einem Immobilienkauf im Oberallgäu für den Käufer immer die Notar- und Gerichtsgebühren an. Die Vergütung des Notars berechnet sich in Abhängigkeit des Kaufpreises (ca. 1,5 %) der Immobilie sowie dem angefallenen Aufwand für den Notar (1%) und den 0,5% Kosten für den Grundbucheintrag. Geschäftsvorfälle können allerdings stark variieren und somit weicht der Prozentsatz manchmal von der Norm ab. Kosten fallen bei der Beurkundung des Kaufvertrags sowie bei Vorgängen, die vor der Eintragung des Käufers in das Grundbuch zu absolvieren sind. Dazu gehört die Löschung der Grundschulden des Verkäufers, Einholung der Vorverkaufsverzichterklärung, die Eintragung von Wegerechten oder die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch, etc. Umso mehr Vorgänge für die Beurkundung nötig sind, umso höher fallen die letztendlichen Notarkosten für den Käufer aus. Für die Beurkundung des Kaufvertrags berechnet der Notar einen 2-fachen Gebührensatz. Zusätzliche Kosten können durch die Auszahlung des Kaufpreises durch ein Notaranderkonto anfallen. Notar und Gerichtsgebühren sind in der Gebührenordnung für Notare festgeschrieben und nicht verhandelbar.